Investitionsabzugsbetrag: Warum eine geniale Idee zum Sargnagel werden kann

Die Geschäfte laufen gut. Rekordumsatz. Der Gewinn ist auch ordentlich & alle Mitarbeiter sind extrem beschäftigt bzw. voll ausgelastet.  Das einzige was nervt: Die guten Geschäfte werden auch für eine ordentliche Steuernachzahlung sorgen. Doch als cleverer und umtriebiger Unternehmer  hörst Du Dich um und findest eine geniale Lösung; Du meldest einfach eine Investition beim Finanzamt an und minderst schon für das laufende Jahr Deine Steuerlast. 

Warum diese Idee in vielen Fällen weniger genial, sondern vielmehr ein Sargnagel ist, das erkläre ich Dir heute.

ACHTUNG: Dies hier ist keine steuerliche Beratung und einige Details werde ich ganz sicher auch gar nicht erst erwähnen. Im Zweifel suche bitte einen guten Steuerberater Deines Vertrauens auf und bespreche Deine persönliche Situation mit ihm!

Die Idee hinter dem Investitionsabzugsbetrag

Ein Unternehmer erzielt gute Gewinne und plant in den nächsten 2-3 Jahren eine größere Investition (Fahrzeugflotte, Maschine, Büro-Möbel) zu tätigen. Die echten Details weiß der Unternehmer vielleicht zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht. Alles was schon klar ist: Es werden ungefähr 100.000 EUR an Investitionssumme zusammenkommen.

Nun darf der Unternehmer gem. § 7g EStG. bereits bis zu 40% des Investitionsbetrages gewinnmindernd im laufenden Jahr ansetzen, obwohl die Investition selbst erst in 2-3 Jahren erfolgen wird. Wenn Du weitere steuerrelevante Details zum Investitionsabzugsbetrag nachlesen möchtest, dann schaue mal bei Haufe vorbei.

Klingt irgendwie genial, oder?

Aber wie das Leben so spielt: Nicht jedes Unternehmen darf einfach eine Investition vor anmelden. das - es gibt Voraussetzungen:

Welche Voraussetzungen gelten für den Investitionsabzugsbetrag?

  • Der Wert des Betriebsvermögens eines bilanzierungspflichtigen Unternehmens muss kleiner als 235 TEUR sein.
  • Bei Unternehmen, die Ihren Gewinn über eine EÜR ermitteln, sollte dieser kleiner 100 TEUR sein.
  • Es muss in Anlagevermögen investiert werden - Du darfst also nicht in Deine Ware investieren.
  • Das Investitionsobjekt muss ein bewegliches Wirtschaftsgut sein (also kein Gebäude, Patente, Lizenz, Recht oder ähnliches)
  • mind. 90% betriebliche Nutzung

Wann ist der Investitionsabzug clever und wann eher Sargnagel?

Wenn der Unternehmer die Investition wirklich vor hat und auch mittelfristig eine sehr gute Geschäftslage erwartet, dann könnte die Entscheidung eine Investition steuerlich vorzuziehen eine gute, clevere Entscheidung sein.

DABEI ist wichtig zu verstehen: Es wird hier etwas "steuertechnisch" vorgezogen und daraus ein Vorteil verbucht. Es wird also mit einem zukünftigen Ereignis, die aktuelle Situation geschönt.

Schluck.

Ich weiß nicht, wie es Dir geht, aber bei mir kommen da die Fußnägel hoch

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Denn ganz pauschal gesprochen: Ich kann nichts gutes daran erkennen, wenn ich mir  Vorteile sichere, die auf dem Prinzip Hoffnung basieren. Das hat für mich nichts mit unternehmerischer Vernunft zu tun? Oder wie siehst Du das?

KLAR, wenn langfristige Aufträge vorliegen, die Liquiditätsreserve bei mehr als einem Jahr liegt und mindestens 20 Prozent Gewinn(!) erwirtschaftet wird, dann könnte der Investitionsabzugsbetrag eine spannende Idee sein.

Aber ist das die Regel? 

Sieht so die echte Welt da draußen aus?

Nein.

Ich denke, die Wahrheit ist, dass es verdammt viele Handwerker (zum Beispiel) da draußen gibt, die aktuell zwar volle Auftragsbücher haben. Sie wissen gar nicht, wann sie die Aufträge abarbeiten sollen, können aber trotzdem fast keinen Gewinn vorweisen und eine Liquiditätsreserve von ca. 6 Tagen. Diese Unternehmer agieren nach dem Motto:

Man gönnt sich ja sonst nichts und wenn der Steuerberater nicht meckert ist alles gut. Und sollte er meckern, hat er halt keine Ahnung von Geschäft - und das brummt. 🙂

Jau - aber wie lange noch?

Denn die richtige Frage wäre aktuell: Wann rächt es sich, dass die Handwerker einen viel zu geringen Stundenverrechnungssatz haben? (Sonst wäre der Gewinn nicht nahe NULL bei vollen Auftragsbüchern). Wann bricht die nächste Wirtschaftskrise über uns herein und die gute Nachfrage ebbt schneller ab, als das Wasser aus dem Waschbecken fliest, wenn man den Stöpsel zieht.

Und wenn es dann soweit kommt, wird die eigentlich vor 1,5 Jahren fest geplante Investition wieder abgesagt. In der Folge ändert dann das Finanzamt den Steuerbescheid für das entsprechende Jahr und verlangt eine entsprechende Nachzahlung + 6 Prozent Zinsen.

GROSSARTIGE IDEE - denn jetzt wird es in vielen Fällen heißen: 

Gute Nacht.

Das solltest Du also mitnehmen

Spiele nicht mit der Zukunft - agiere mit Fingerspitzengefühl und entscheide verantwortungsbewusst. Und dazu gehört, dass Du verstehst, was Dein Unternehmen Dir mit Deinen Zahlen sagen möchte. Du bist der Unternehmer - nicht Dein Steuerberater. Es ist Dein Job, Dein Unternehmen weiterzuentwickeln. Dafür brauchst Du Deine Zahlen. So einfach ist das.

Solltest Du Dich auf diesem Gebiet noch unsicher fühlen, dann melde Dich bei mir.  Und wir schauen gerne mal weiter!

bleib' erfolgreich!

Jörg Roos

Für Selbstständige & Geschäftsführer mache ich Finanzen einfach, damit sie die richtigen Entscheidungen treffen und so unternehmerisch gesund wachsen können.

Last Updated on 11. Dezember 2021 by Jörg

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