Gründungskosten & Gründungsinvestitionen: Diese Unterschiede solltest Du unbedingt kennen!

Gruendungskosten und Gruendungsinvestitionen

Du hast eine tolle Business-Idee? Eine Idee, die unsere Welt ein bisschen besser macht und mit der Du wirklich Geld verdienen kannst. Deshalb möchtest Du ein Unternehmen gründen.

Das ist eine gute Idee.

Egal ob Du Dein Unternehmen „bootstrapst“, also aus eigenen Mitteln finanzierst oder ob noch zusätzliches Kapital besorgen musst. Egal ob Du einen Investor suchst oder einen bei einer Bank einen Kredit aufnehmen möchtest. Es fallen Kosten an. Das verwirrende ist nun, dass aus Sicht eines Finanzexperten Kosten nicht gleich Kosten sind.

Klingt komisch, ist aber so.

Das liegt ganz einfach daran, dass ein Finanzexperte, wie es nun mal ein Investor (zumindest die Meisten!), auf jeden Fall aber die Banker, sind, jede Ausgabe aus Sicht der Finanzbuchhaltung beurteilen. Wenn Du also Deinen Finanzplan erstellst, solltest Du auf jeden Fall diesen Unterschied kennen und berücksichtigen.

Damit, Du diesen wichtigen Unterschied kennst, gehen wir das jetzt mal durch.

Bereit?  Gut, auf geht’s!

Gruendungskosten und Gruendungsinvestitionen
Foto von: scanrail

Gründungsinvestitionen sind keine Kosten

„Du kannst Gründungskosten von den Gründungsinvestitionen unterscheiden, indem Du prüfst, ob Du Deine Ausgabe aktivieren darfst oder nicht.“

Uff, da habe ich aber direkt einen sehr buchhalterischen Satz rausgelassen. Aber es ist nicht so kompliziert.

Ganz grob gesagt, haben Kosten, bzw. der Gegenwert den Du erhältst, nur einen sehr kurzfristigen Einfluss auf Dein Geschäftsergebnis. Der Gegenwert einer Investition hingegen wird langfristig Deinem Unternehmen nutzen. Somit wird auch Dein Geschäftsergebnis langfristig durch die Investition beeinflusst.

Wie ich Dir ja schon in dem Artikel zu den Kosten erklärt habe, ist Kosten ein Begriff aus der Ergebnisrechnung. Du kannst Dir merken: Kosten mindern zu 100% den Gewinn genau in der Periode / in dem Geschäftsjahr, in dem sie auch anfallen. Außerdem sind Kosten haben Kosten immer auch Auszahlungen zur Folge, da Du ja Geld bezahlen musst.

Beispiel für Gründungskosten

Um Dich über Deine Branche zu informieren, besuchst Du eine Messe. Dafür kaufst Du eine Eintrittskarte, ein Zugticket und über den Tag verteilt auch noch etwas zu Essen und Trinken. Insgesamt kostet Dich der Tag 125 EUR.

Diese 125 EUR könntest Du jetzt umgangssprachlich als Investition in Deine Zukunft bezeichnen, aber handelsrechtlich gesehen, sind es zu 100% Gründungskosten. Klar wirst Du was lernen, aber das Gelernte steht nur indirekt in Verbindung mit Deinem späteren Geschäftsergebnis. Entsprechend müssen Sie in der kurzfristigen Erfolgsrechnung berücksichtigt werden. Das ist Deine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und dort unterscheiden wir zwischen Erträgen und Kosten.

Da Du diese Kosten bereits vor der eigentlichen Gründung Deines Unternehmens „verursachst“, rate ich Dir diese auch aus Deinem Eigenkapital zu bezahlen. So belastest Du nicht das Geschäftsergebnis direkt mit Kosten, die nicht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den Erträgen (v.a. Umsatzerlösen) stehen.

Die entsprechende gesetzliche Vorlage findest Du übrigens im Handelsgesetzbuch (HGB). Dort regelt $248 I HGB genau, dass Gründungskosten als Betriebskosten zu bewerten und zu verbuchen sind.

Gründungsinvestitionen unter der Lupe

Ok, dann widmen wir uns den Gründungsinvestitionen. Du ahnst es schon, der Unterschied zu den Kosten liegt vor allem in der langfristigen Nutzung des Gegenwertes. Mit Gegenwert meine ich jetzt die Sache, für die Du das Geld ausgibst.

Dieser Gegenwert nutzt also langfristig Deinem Unternehmen. Entsprechend wirkt er sich auch langfristig auf Dein Geschäftsergebnis aus.

Na klar und deshalb gehören diese Ausgaben in auch in die langfristige Erfolgsrechnung Deines Unternehmens. Und das ist eben die Bilanz.

Jetzt machen wir einen klitzekleinen Ausflug. Einverstanden?

Wie Du sicher weißt ist die Bilanz in eine Aktivseite und eine Passivseite aufgeteilt. Auf der Aktivseite stehen Deine Vermögenswerte und auf der Passivseite womit Du diese finanziert hast. Deshalb müssen beide Seiten auch in der Summe immer gleich groß sein. Die Bilanz geht auf, ist ausgeglichen. Außerdem wird auf beiden Seiten zwischen einem langfristigen und einem kurzfristigen Anteil unterschieden.

Und schon sind wie wieder zurück bei unseren Gründungsinvestitionen

Der Gegenwert, den wir mit einer Investition kaufen ist ein sog. Vermögensgegenstand. Als solcher, Du ahnst es schon, gehört er auf die Aktivseite einer Bilanz. Auf der Aktivseite steht das Anlagevermögen für den langfristigen Anteil Deiner Vermögensgegenstände. Genau dort gehören Deine Gründungsinvestitionen berücksichtigt. Im langfristigen Anteil Deiner Vermögensgegenstände, die auf der Aktiva Deiner Bilanz gezeigt werden. Deshalb wird in der Finanzbuchhaltung auch von einer Aktivierung gesprochen.

Wenn Du jetzt den obigen Satz noch mal durchliest, warte hier ist er nochmal:

Du kannst Gründungskosten von den Gründungsinvestitionen unterscheiden,
indem Du prüfst, ob Du Deine Ausgabe aktivieren darfst oder nicht.

… dann kommt Dir dieser jetzt nicht mehr, wie eine Fremdsprache vor. Oder doch? Dann melde Dich entweder hier in den Kommentaren oder per eMail bei mir.

Hmm. Verwirre ich Dich jetzt, wenn ich Dir verrate, dass Investitionen trotzdem auch in Deiner GuV ihre Spuren hinterlassen?

Das ist nicht meine Absicht, aber ich möchte, dass Du diesen Punkt wirklich genau verstehst. Lass uns das an einem Beispiel mal konkret und bis zum Ende durchspielen.

Beispiel für eine Gründungsinvestition

Um Deine Geschäftsidee auch wirklich umsetzen und Dein Produkt herstellen zu können, brauchst Du eine Maschine, die Dich 1 Mio EUR kosten soll. Um die Maschine aufzubauen fallen weitere 200 TEUR an.

Du wirst also insgesamt 1,2 mio EUR als Ausgabe haben, die Du auch noch komplett in diesem Geschäftsjahr bezahlen wirst. Also musst Du die 1,2 mio EUR schon mal komplett als Auszahlung im Liquiditätsplan berücksichtigen.

Die Maschine hat gem. Afa-Tabelle des Bundesfinanzminesteriums eine Nutzugsdauer von 6 Jahren und soll über diesen Zeitraum auch komplett abgeschrieben werden. Es wird also davon ausgegangen, dass die Maschine nach 6 Jahren ersetzt werden muss.

Im ersten Schritt wird nun im Anlagevermögen ein Zugang von 1,2 mio EUR für diese Investition verbucht. Den Betriebsvermögen steigt also um diesen Wert.

Um den Wertverfall der Maschine in Deiner Bilanz entsprechend zu berücksichtigen, wird der Wert jedes Jahr angepasst. Das passiert über die sogenannten Abschreibungen.

Wenn Du die Gesamt-Investition von 1,2 mio EUR nun durch die Nutzungsdauer dividierst, erhältst Du die Abschreibungsrate. In unserem Beispiel also 200 TEUR. Wir gehen in diesem Fall also davon aus, dass sich der Wert Deiner Maschine jedes Jahr um jeweils 200 TEUR reduziert.

Diese Abschreibungsrate wird dann in der GuV ebenfalls berücksichtigt, genau wie Kosten.

Warum?

Naja, weil Du dieser Wertverfall eben genau in dieser Periode passiert und entsprechend wird dieser dann auch in er Erfolgsrechnung (GuV) berücksichtigt.

Logisch, oder?

Typische Beispiele für Gründungskosten und Gründungsinvestitionen

Natürlich gibt es sehr viele unterschiedliche Beispiele, die Du in Deinem Finanzplan berücksichtigen kannst.

Je nach Branche und Art Deines Unternehmens wirst Du ganz andere Ausgaben haben. In der folgenden Tabelle habe ich aber mal ein paar Beispiele gesammelt, um Dir eine etwas konkretere Vorstellung geben zu können. Dabei habe ich mich auch von diesem tollen Artikel auf Für-Gründer.de ein wenig inspirieren lassen, der dasselbe Thema ebenfalls sehr schön erklärt.

Gründungskosten und Gründungsinvestitionen_Beispiele

Was solltest Du unbedingt mitnehmen?

  • Gründungskosten werden in der GuV berücksichtigt und sollten nach Möglichkeit aus dem Eigenkapital bezahlt werden können
  • Gründungsinvestitionen werden aktiviert, d.h. mit ihrem Anschaffungswert dem Anlagevermögen zugeordnet.
  • Über die Nutzungsdauer wird die Investition abgeschrieben. Diese Abschreibung wird in Deiner GuV berücksichtigt
  • Die in diesem Artikel dargestellte Unterscheidung gilt für alle Investitionen und Kosten. Sie ist nicht auf die Gründungsausgaben beschränkt.

Ist Dir zu diesem Thema noch etwas unklar? Hat Dir der Artikel gefallen und weitergeholfen?  Dann freue ich mich auf Deinen Kommentar

 

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Jörg Roos

Für Selbstständige & Geschäftsführer mache ich Finanzen einfach, damit sie die richtigen Entscheidungen treffen und so unternehmerisch gesund wachsen können.

Last Updated on 11. Dezember 2021 by Jörg

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